Habe einen 1500 ccm Brief mit der Ausnahmegenehmigung von
Oberbayern , daß das Abgasverhalten nicht nachgewiesen werden kann.
Das Gutachten liegt bei und bezieht sich nur auf die Fahrgestellnummer.
Kein ASU !
Beste Grüße Hans
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen