Beiträge von Treckerwerkstatt

    Hallo


    zu meinem Ende November eingebrachten Thema (unterschiedliche VIN auf Plakette und Brief, keine VIN am Chassis) gibt es nun eine (aufwendige) Lösung:


    Das für mich zuständige Strassenverkehrsamt/Zulassungsstelle in Peine hat mir bestätigt, dass die VIN "GAN5 130272 G" für mein Fahrzeug rechts sei und eingeschlagen werden darf und von einem technischen Dienst bestätigt werden soll. Ich war von der pragmatischen Vorgehensweise positiv überrascht.


    Die VIN habe ich vorn rechts im Motorraum auf dem Sockel für die Scherendämpfer in der Größe 8mm selbst eingeschlagen, allerdings nicht tief. Versuche auf einfachen dünnen Blechlagen waren nicht erfolgreich, da das Blech trotz Gegenhalten eines schweren Hammers stark verbeulte und wieder entbeult und nachlackiert werden musste.

    Bei der Nachprüfung der eingeschlagenen VIN beim technischen Dienst wurden noch Begrenzungsmarkierungen gesetzt, diese allerdings "hauchzart" und für die Gebühr von 50 Euro das Ganze bestätigt.

    Bei der Änderung des Briefs und Scheins heute morgen bei der Zulassungsstelle wurde die VIN ebenfalls problemlos eingetragen.


    Das geschilderte Vorgehen ist die Kurzfassung, da ich bei Bekannten aus dem Umfeld der technischen Dienste mir Rat geholt habe, das Selbsteinschlagen mit dem ersten Satz Schlagzahlen (uralt und stumpf) nicht funktionierte und der technische Dienst mir die falsche VIN bestätigt hatte (Übertragung falsch).

    Aber nun ist es geschafft, der Midget hat zwar technisch keine Verbesserung erfahren, jedoch klebt nun eine gültige Prüfplakette auf dem Kennzeichen.

    Übrigens, das Kennzeichen hinten ist auch zu lang und verschwindet hinter den Stossstangen. Für jetzt reicht es mir erst einmal der zulassungstechnische "Feinschliff".


    Viele Grüße aus der Treckerwerkstatt

    Reinhold

    Hallo,


    erst einmal vielen Dank für Eure Tipps.

    Ich habe noch einmal versucht die eingeschlagene Rahmennummer im Vorderwagen, vor den Sitzen und im Kofferraum zu finden, leider erfolglos.

    Bei der Sichtung der alten Unterlagen (deutsche Kaufbelege für Ersatzteile gibt es schon seit 1980) sind mir noch Prüfbescheinigungen vom TÜV und ein Gutachten von 2003 aufgefallen. Alle diese Bescheinigung tragen die kurze VIN (ohne "5").

    Aktuell frage ich beim TÜV nach, wie die alten Bescheinigungen mit der kurzen VIN zustande kamen. Mein Ziel ist, dass ich eine Beglaubigung vom TÜV mit der Aussage bekomme: Kurze und lange VIN für das gleiche Auto sind gleichwertig. Mal sehen...


    Viele Grüße

    Reinhold

    Hallo,


    ich bin neu im Forum und möchte mich mit einer Frage zu meinem RHD-Midget MK3 an euch wenden: Bei der gestrigen technischen Prüfung des Fahrzeugs wurde als erheblicher Mangel eingetragen, dass die VIN nicht in die Karosse eingeschlagen ist. Zudem lautet der Fahrzeugschein (und Brief) auf GAN130272G, laut Fahrzeugschild (s. Anhang) ist jedoch "GAN5 130272 G" am Fahrzeug angebracht.

    Eine eingeschlagene VIN habe ich noch nicht entdeckt. Gesucht habe ich die VIN im Fussraum rechts und links und im Motorraum.

    Nun meine Fragen:

    Sind der Brief und der Fahrzeugschein bzw Zulassungsunterlagen Teil 1 und 2 zu ändern?

    Wo ist vermerkt, dass bei der Midget-VIN nach "GAN" 7 Zahlen kommen?

    Wo kann ich noch nach der eingeschlagenen VIN suchen?


    Für eure Antwort im Voraus vielen Dank

    Reinhold