Max. Reifengröße bei eckigen hinteren Radausschnitten

  • Moin zusammen,


    bin seit Mai 2020 glücklicher Besitzer eines Midget MK 3 aus 1969 und seit Januar 2021 Mitglied bei Euch. Fahre seit 1994 einen Mini Cooper SPi als Erstbesitzer, bin dort ganz gut vernetzt, beim Midget noch ein Neuling und freue mich über Eure Hilfe und Rat.


    Ich spiele mit dem Gedanken meine Reifen zu ändern und habe die Frage in die Fachrunde .


    Aufgezogen sind 4,5 x 13 Speichenfelgen mit 155/80 R13 Reifen.


    Man sagt das 165/80 R13 Reifen aufgrund der eckigen Radausschnitte nicht passen, habe aber in Goodwood auf dem Besucherparkplatz genau diese Kombination gesehen, ohne Veränderungen am Blech der Radläufe.


    Wer hat Erfahrung ?


    Freue mich auf Eurer Feddback.


    Beste Grüsse aus Willich


    Oliver

  • Hallo Oliver,

    mit 165/80er Reifen wirst Du möglicherweise beim TÜV Schwierigkeiten bekommen, da der Abrollumfang etwas größer ist als bei den 155ern, und sich daraus eine Tachoabweichung ergibt. Also bei 100km/h würde Dein Tacho nur 97,3 km/h anzeigen. Ob es da eine Toleranzgrenze gibt, kann ich nicht genau sagen, aber mMn existiert eine solche nicht, zumindest nicht in dieser Richtung. Also wenn schon, dann solltest Du eher 165/70er Pneus wählen. Siehe auch hier: https://www.reifenrechner.at/

    Ob das platzmäßig passt, kann ich nicht sagen.


    Liebe Grüße


    Christoph

    Christoph


    Austin Healey Sprite MK I 1959 LHD

    Aermacchi 350TV, 1974

    Austin 7 RN, 1932

  • Erstmal besten Dank für die schnellen Antworten.


    Mir ist die Tachoabweichung recht egal. Die Instrumente sind erfahrungsgemäß meist Schätzeisen statt Präzisionsinstrumente. Meine Tacho App zeigt die Wahrheit. Und die liegt immer etwas über der Tachoanzeige.

    Mir geht es hauptsächlich um die Passung der 165er Reifen in den eckigen Radläufen ohne das Blech zu bearbeiten und nach aussen zu drücken.


    Freue mich sehr auf weitere Erfahrungen.


    Beste Grüsse

    Oliver

  • Hallo Oliver und Eberhard,


    " Einer davon ist Paragraf 57 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Er gibt vor, dass der Tachometer eine höhere Geschwindigkeit anzeigen darf – aber niemals eine zu geringe. " Auszug aus der von Eberhard verlinkten Seite.


    Und das letztere, nämlich eine geringere Tachoanzeige ist die Folge von einem größeren Abrollumfang, wie oben beschrieben. Wenn die Reifen eingetragen werden sollen, interessiert dies den TÜV in aller Regel sehr. Wir hatten das Problem bei einem MB Ponton Kombi, der von 13" auf 14 Zoll-Felgen umgerüstet werden sollte, weil in 13" keine vernünftigen Reifen in der passenden Dimension und mit der erforderlichen Tragfähigkeit zu bekommen waren. Da ergab sich eine Tachoabweichung von 0,8% in der nicht zulässigen Richtung. Das wurde von unserem TÜV-Mann dann aber toleriert. Als besser vorher mit dem TÜV absprechen!

    Good Luck!


    Christoph

    Christoph


    Austin Healey Sprite MK I 1959 LHD

    Aermacchi 350TV, 1974

    Austin 7 RN, 1932

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