Hi,
Beispiel Niederlande:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I der Niederlande nennt sich „Kentekenbewijs Deel I“ und ist in der jetzigen Form eine grüne Chipkarte. Niederländische Autofahrer besitzen oft nur diesen Teil, da der „Kentekenbewijs Deel II“ erst bei Abmeldung für den Export erstellt wird. Für die Zulassung außerhalb der Niederlande muss aber auch dieser Teil vorgelegt werden. Sofern Sie diesen Teil nicht erhalten haben, melden Sie sich beim Verkäufer, damit das Papier erstellt wird.
Der Kentekenbewijs Deel II ist ein grünes DIN-A4-Blatt mit hellgelben Streifen, der linke Rand ist rosa. Oben links sind Laschen eingeritzt, in die die Chipkarte eingesteckt werden kann.
(Ggf. liegt Ihnen noch eine alte Zulassungsbescheinigung vor. Diese bestand früher lange Zeit aus Kentekenbewijs Deel IA, IB und Deel II und ergibt aneinandergelegt auch die Größe eines DIN-A4-Blattes. Auch mit diesen Teilen können wir das Fahrzeug umschreiben.)
Die niederländische Hauptuntersuchung („Keuringsrapport“) wird hier anerkannt.
Quelle Internet: http://www.kreis-viersen.de
Hatte meinen Midget 2010 in den Niederlanden erworben. Er war aber dort nie zugelassen sondern aus GB importiert worden, weshalb ich das V5 Dokument hatte und die britischen Kennzeichen.
Heiko