Das ist der gleiche Murks wie mit Gutachten z. B. zu Stahlflex-Bremsschläuchen.
Da wird gerne von "ABE" gesprochen, in Wahrheit gibt es aber nur ein Teilegutachten.
Es wird für Sprite und Midget geworben, im Gutachten ist aber oft nur der Midget aufgeführt - ein entsprechendes Gutachten für den Sprite wurde gar nicht erstellt.
Daher lasse ich mir grundsätzlich immer erst einmal die Gutachten vorlegen und schaue sorgfältig die aufgeführten Fahrzeuge, für die das Gutachten gilt, und die Auflagen für Einbau/Abnahme/Eintragung durch.
genauso habe ich es auch gemacht, und zwar bevor ich die Euro's für ein eventuell nutzloses Produkt ausgegeben habe.
BTW.: man sollte aber immer zwei Fälle unterscheiden.
1. Ist das entsprechende Produkt überhaupt legal verwendbar oder zumindest eintragungsfähig
wenn ja ist alles gut.
2. die Bestimmungen für den Erhalt des H-Kennzeichens sind nachgelagert und meiner Erfahrung nach auch nicht so schwierig zu erfüllen.
Punkt 1 ist das generelle KO-Kriterium. Ohne ABE, Gutachten etc. stellt sich die Frage nach dem H-Kennzeichen garnicht mehr.
Bei Punkt 2 kann man noch diskutieren oder mit entsprechenden Nachweisen, Photos oder Katalogen auch zum Erfolg kommen.
Ein nicht komplett bornierter Prüfer wird sich da auch nicht querstellen. Schliesslich sind die meisten ja auch irgendwie Autofreaks.
Es macht da m.M. auch keinen Sinn auf Konfrontation zu gehen oder schlechte Stimmung zu verbreiten oder auf die Graukittel schimpfen.
Einfach im Vorfeld alles abklären, was geht und was geht nicht, und gut ist.
Die machen schliesslich auch nur ihren Job.
Die eigentlichen Schuldigen sind die Händler, die versuchen mit windigen Gutachten den Leuten Dinge auf's Auge zu drücken und sie dann, wenn's amtlich wird, im Regen stehen lassen
Zitat aus enem Online-Angebot eines großen Ersatzteilhänlders:" keine ABE, eine Eintragung ist eventuell möglich", was soll ich mit der Aussage anfangen ?
Ohne Gutachten läuft aber nix, da gibt es wenig Spielraum.
Deshalb finde ich die oft zu findende Fixierung auf's H-Kennzeichen eigenartig.
Die generelle Zulassungsfähigkeit der verwendeten Teile sollte im Vordergrund stehen, zumal das ja auch den Versicherungsschutz tangiert.
Wegen einer lockeren Auslegung der H-Kennzeichen-Kriterien wird einem von der Versicherung eher kein Strick gedreht, aber eine Felge die sich im Betrieb zerlegt und dann auch noch keine Zulassung hat, da sieht's dann schon anders aus.
es geht doch hauptsächlich um die Frage Ist das Teil Sicherheitsrelevant ? oder gehts um die Optik und das Erscheinungsbild (für's H-Kennzeichen)
Bevor ich mich in Rage rede gehe ich jetzt lieber etwas schrauben